Pro und Kontra zum Prüfen der Wirksamkeit der elektrischen
      Schutzmassnahmen bei der Erstinbetriebnahme von Aufzugsanlagen
            zuletzt bearbeitet am: 12. Nov. 2002

Diese frei erfundene Pro- und Kontra- Diskussion löst natürlich nicht das Problem, dass oftmals keine ordnungsgemäße Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmassnahmen durchgeführt wird.

Es sollen lediglich die (ev. vorhandenen) unterschiedlichen Standpunkte dargelegt und dazu beigetragen werden, dass Sie sich (der Leser) einen eigenen Standpunkt zur Notwendigkeit des Prüfens und zur Verantwortung des Prüfers aneignen.

Eine fachliche Abwägung zwischen Pro und Kontra findet natürlich nicht öffentlich statt, vielmehr wird die Prüfung, wenn nicht ausdrücklich vom Kunden bzw. künftigen Betreiber verlangt, einfach nicht ausgeführt.

Die nachfolgenden "Meinungsäußerungen" beziehen sich sowohl auf Aufzugsanlagen als auch auf Fahrtreppen (DIN EN 115).

 

Kontra-Typ:

 

Pro-Typ:

 

- Unternehmer oder Manager oder Chef oder  Meister oder Verantwortlicher, dem der    Termin- und Kostendruck rund um die Uhr im Nacken sitzt;

- rhetorisch versiert;

- magere fachliche Detailkenntnisse, denn (übertrieben):gestern bei Sarotti Schokolade

verkauft, heute Aufzugsanlagen bei xyz; (am 4.9.2001 steht in der Berliner  Zeitung: "der Chef des Fahrstuhl-Herstellers Schindler, Harald Joos, soll zum 1. Juli 2002 die Nachfolge von Hans-Peter Stihl an der Spitze des Motorsägen-Spezialisten Stihl übernehmen."   Was für eine Karriere -- vom IBM-Direktor über Aufzugsan-lagen zur Motorsäge !)

- durchaus verantwortungsbewusst gegenüber seinen Mitarbeitern, sowohl nach unten , als auch nach oben;

- stets höflich und freundlich, oftmals jovial;

- wenig solidarisch, mitunter etwas hemdsärmelig, so nach Gutsherrenart;

- 12 bis 14 Stunden-Tag ist normal;

- risikobereit, auch wenn mitunter das Risiko nicht überschaubar;

- im Grunde - strikter Vertreter von law and order;

- weitere Problemworte: Auftragslage, Mitbewerber, Kostendrücker, Kostenoptimierung, Arbeitsplatz-sicherung, fachlich qualifizierte und verantwortungsbe-wusste Mitarbeiter;

- stets monetäre Erwägungen bzw. Abwägungen im Kopf;

- Alles in allem: (mit Verlaub) ein Scheißjob  - jedoch... auch diese Arbeit muss getan werden.

 

- kein Chef, o.ä.,  mehr oder weniger einfacher Mitarbeiter;

- bereits etwas älter;

- kann noch mit dem Rechenschieber rechnen und mit einer fünfstelligen Logarithmentafel interpolieren (beides sind Relikte aus der Zeit der „Jäger und Sammler“);

- denkt, dass es mitunter der Sache äußerst dienlich wäre, wenn der Vorgesetzte "ein Schwein vom Transistor unterscheiden könnte".

- achtet penible auf Qualität und akkurate Ausführung aller Arbeiten, Ordnung und  Sauberkeit am Arbeitsplatz, etc.;

- beherrscht recht gut die Grundlagen der Mathematik und der Elektrotechnik;

 

1. Im normativen Anhang D der EN 81 ist keine Rede von einer Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmassnahmen gegen elektrischen Schlag  bei der Erstinbetriebnahme der Aufzugsanlage. Auch in Ziffer 13 sind keine diesbezüglichen Hinweise enthalten.

Warum sollen Arbeiten durchgeführt werden, die gar nicht verlangt bzw. erforderlich sind, schließlich sind sie mit diversen Personal- und Fixkosten verbunden?

 

1. Es ist wohl unumstritten, dass wir mit der Aufzugsanlage zugleich eine elektrotechnische Anlage errichtet haben. Diese ist nach der DIN VDE 0100-610 bei der Erstinbetrieb-nahme zu prüfen (besichtigen, messen, erproben). Diese Prüfung ist zu protokollieren.

Wie und was alles in diesem Zusammenhang zu tun ist, darüber sind viele, viele Bücher geschrieben worden.

Unter D.2f der EN 81stehen vage, widersprüchliche und interpretationsbedürftige Angaben, aber immerhin... Anhaltspunkte.

Ich persönlich halte es von jeher für ausserordentlich bedauerlich, dass die elektrotechnischen Vorschriften nicht präziser oder exakter in den Aufzugsvorschriften genannt bzw. beachtet werden.

Es hat den Eindruck, dass die Vorschriften-"Macher" (TRA, EN 81, EN 115, AufzV, etc.) mit den einschlägigen VDE-Vorschriften etwas auf "Kriegsfuss" stehen oder elektro-technische Erstklässler sind.

Oder sie haben das 11. Gebot eingeführt, das in etwa lautet: Du musst nicht alles wissen!

 

Kontra

 

Pro

 

2. Unter Ziffer 13.1.1.1 heißt es, dass "der Aufzug im Sinne einer Maschine mit ihren eingebauten elektrischen Einrichtungen als Gesamtheit zu betrachten" ist. Wenn die Aufzugsanlage aber eine Maschine  (ev. gar im Sinne der Maschinenrichtlinie 98/37/EG) ist, muss da nicht mit "dickem Strom" (10 A) gemessen  werden?

 

2.: Also, der Reihe nach und keine Moppelkotze machen.

Zugegeben, dieser Satz suggeriert den Einsatz einer "Maschine" und damit die Anwendung der DIN VDE 0113 bzw. der EN 60204. Aufzugsanlagen (im weitesten Sinne) sind nach der Maschinenrichtlinien u.a. unbegehbare Lastenaufzüge, z.B. "Suppentriesel", begehbare und/oder befahrbare Güteraufzüge, Unterfluraufzüge, Bauaufzüge u.v.a.m. Diese Art von Aufzugsanlagen können (beachten Sie den Konjunktiv) nach den in der  EN 60204 gegebenen Hinweisen, insbesondere Punkt 20,  geprüft werden.

Sehr gute Informationen enthält das "Sicherheitshandbuch" - Sicherheitstechnik an Maschinen und Anlagen - von Moeller, nachzulesen bzw. downladen unter www.moeller.net.

Personen-Aufzugsanlagen, die wir hier vorrangig betrachten, werden nach einer Produktnorm Typ C, nämlich der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG (siehe Anhang ZA der EN 81) errichtet. Bezüglich der elektrotechnischen Ausrüstung dieser Aufzugsanlagen wird auf die DIN VDE-Normen Bezug genommen; für die Erstprüfung (Inbetriebnahme) gilt DIN VDE 0100 Teil 610.

Die Erstprüfung der elektrischen Anlage unterscheidet sich nicht wesentlich in den beiden genannten Vorschriften. Einzig die Prüfung der durchgehenden Verbindung des Schutzleiters, also letztlich die pure Funktion bzw. Wirksamkeit des installierten Schutzleiters, unterscheiden sich etwas.

1. Schleifenwiderstands- Messung nach DIN VDE 0100- 610:1994-04 - heiße Messung

- Die Messung erfolgt an der vollständig errichteten und damit endabnahmebereiten Aufzugsanlage.

- Die Aufzugsanlage muss vollständig und endgültig an die Energieversorgung des VNB angeschlossen sein.

- Wegen der anstehenden Netzspannung (Arbeiten an und in der Nähe unter Spannung stehender Teile) ist  Vorsicht geboten; während der Messung können bei noch nicht überprüften Schutzleiterverbindungen Gefahren für Prüfer und Dritte entstehen, darum auch "heiße Messung".

- Es gibt Probleme bei hinter Frequenzumrichtern angeschlossenen Stromkreisen.

- Diese Messung kann nur bei TN-Systemen durchgeführt werden.

- Mit dieser Messung wird letztlich die Abschaltzeit der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung bestimmt.

- Die Grenzwerte für die Schleifenwiderstände in Abhängigkeit vom Abschaltstrom und Abschaltzeit sind im Anhang F der DIN VDE 0100-610 zu finden. Die Abschaltzeiten müssen in der Ausgabe "April 1994" noch auf 0,4 s umgerechnet werden.

 

2. Spannungsfall-Messung nach DIN EN 60204-1:1998-11 - kalte Messung

- Die Aufzugsanlage muss noch nicht an die endgültige Energieversorgung des VNB (früher EVU)  angeschlossen sein.

- Gemessen wird der Spannungsfall zwischen der Haupt-PE-Klemme und ausgewählten Punkten des mehr oder weniger weit verzweigten Schutzleitersystems.

- Messen der Spannung bei einem Strom von 10 A AC, der in einer SELV-Quelle erzeugt wird, zwischen dem PE-Hauptanschluss und den leitfähigen Körpern der elektr. Betriebsmittel

- Der Spannungsfall darf die Werte nach Tabelle 9 von IEC 60204-1 nicht überschreiten, dieser ist abhängig vom Querschnitt des Schutzleiters.

Zu diesbezüglichen technischen Details möchte ich noch auf den Begriff "Schutzleiter" etc. unter Aufzugstechnik/Begriffserläuterungen/Elektrotechnik/Elek-

tronik in dieser Homepage hinweisen.

 

3. Meine Leute sind gut ausgebildet und hoch motiviert, wenn alle gut und sauber  arbeiten, können keine groben Fehler passieren.

 

3. Wenn das Wörtchen wenn nicht wär`...

Grundsätzlich gilt wohl, "wer arbeitet macht auch Fehler, nur wer nicht arbeitet, macht keine" und "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" und weiterhin der Satz mit dem Pferd und der Apotheke.

Gut ausgebildete Mitarbeiter sind zweifellos ein Garant für qualitätsgerechte Arbeit;  wenn dem so ist, dann packen Sie die VDE-gerechte Prüfung und deren Protokollierung auch noch.

Die mitunter geäußerte Behauptung: "Jeder kann alles" ist doch wohl ein Irrglaube; sie stimmt einfach nicht, die alltägliche Arbeitspraxis beweist dies.

Ich bin sicher, dass die Inbetriebnahme z.B. von synchronen und/oder asynchronen Gearlessantrieben von Spezialisten durchgeführt wird. Wissen Sie was passiert, wenn z.B. die Phasenfolge nicht exakt eingehalten wird?

Noch folgende Anmerkung zur Ausbildung:

Es entspricht dem Trend der Zeit „Learning by doing“ zu fordern. Frei übersetzt soll das ja in etwa „Lernen bei der praktischen Arbeit“ heißen; mit Häme könnte man es auch mit „Friß Vogel oder stirb“ übersetzen. Obwohl im Ansatz richtig, bin ich doch für eine sehr differenzierte Betrachtungsweise.

Lauert hier nicht versteckt die Option, dass der Kunde die Ausbildung bezahlt, wenn über mehrere Tage mit einem neuen Gerät, z. B. Klein-SPS (LOGO!, easy,etc.) oder Messgerät „geübt“ wird?

 

Kontra

Pro

4. Die Steuerung wird im Herstellerbetrieb geprüft, ebenso alle anderen zugekauften Komponenten.

Alle Bauteile haben ein CE-Zeichen, einige sogar ein VDE-Gütesiegel.

Was soll das also?

 

4. Das eine hat mit dem anderen sehr wenig zu tun.

Das CE-Zeichen ist als ein Reisepass innerhalb des europäischen Binnenmarktes anzusehen. Es ist jedoch nicht mit einem Qualitäts- oder Gütezeichen zu verwechseln, da es nur als Verwaltungszeichen dient. Das CE-Zeichen richtet sich vorrangig an die Überwachungsbehörden.  Abnehmern und Endverbrauchern signalisiert es, dass "vermutet" wird, dass das  vorliegende Produkt/Erzeugnis den Richtlinien oder Gesetzen entspricht.

Desweiteren sind das VDE- und das GS(geprüfte Sicherheit)-Zeichen zuverlässige und vertrauenswürdige Prüfzeichen,     jedoch ... eine Endabnahmeprüfung ist schon deshalb erforderlich, weil Transport- und Montagefehler gefunden

und beseitigt werden müssen, dies auch im Hinblick auf Garantie- bzw. Gewährleistungsumfang, -fristen etc.

 

5. Von der Wiege bis zur Bahre -  Formulare, Formulare.

Bürokratie, Vorschriften, Normen, Gesetze, etc. behindern nur die Arbeit. Wer sich an Vorschriften hält, ist selbst dran schuld.

 

5. Das ist wohl richtig. Aber wer will schon Anarchie.

Anmerkung:

Wenn man es genau verfolgt, wird zwar von den Spitzenver-bänden von Industrie und Handwerk immer wieder und mit steigender Intensität eine Deregulierung und Entbürokrati-sierung gefordert, im gleichen Atemzug nimmt aber die Anzahl von Gesetzen, Vorschriften, Regeln, Richtlinien, etc. zu.

Vermutlich wächst die Anzahl der schwarzen Schafe und deren kriminelle Energie aber exponentiell.

Je nach dem, wie es wem gerade in den Kram passt, wird geschimpft oder gefordert.

 

 

Kontra

Pro

6. Die Messungen müssen von einer Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 1000, Teil 10 durchgeführt  werden. Diese ist vom Unternehmer zu berufen.

Ist das nicht alles übertrieben?

 

6.  Nein; ein Fachjournalist hat mal sinngemäß geschrieben, dass „der beste Fachmann für das  Prüfen gerade gut genug ist“.

Für das Prüfen von Schutzmassnahmen gegen den elektrischen Schlag werden zweifellos "handverlesene" Elektrofachleute benötigt. Die Verantwortung, die sie durch ihre Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll übernehmen, ist ja auch nicht ganz ohne.

Im übrigen: Der Unternehmer trägt die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen.

Dem Unternehmer ist zu empfehlen, dass er sich nicht nur auf seine mehr oder weniger laienhaften Ansichten, sondern auf die Beratung von Fachleuten stützt. Erzwingen kann man dies allerdings nicht.

 

7. Die Prüfung kostet Arbeitszeit und teure Messtechnik ist erforderlich; wir/ich sind gehalten, unsere Gewinnmarge ständig zu erhöhen, schließlich sind wir/ich nicht gemeinnützig. Rechnet sich das?

Wie spricht doch der Handwerker: Erst grübeln, dann dübeln.

 

7. Mitunter wird hier tüchtig geheuchelt; etwa nach dem Motto "Wasch mir den Pelz, aber mache mich nicht nass", also Doppelmoral.

Die Frage ob sich das rechnet oder nicht, ist schlichtweg nicht statthaft; sie zeugt von einem Nachholbedarf an Verantwortung gegenüber dem Nächsten.

Sicherheit kostet nun mal. Ich warte immer noch auf den Verbesserungsvorschlag, dass der (grün-gelbe)

Schutzleiter entfallen kann oder die Fangvorrichtung an Aufzugsanlagen, beide sind ja bekanntlich für den Normal-betrieb nicht erforderlich.

Es werden enorme Investitionen für einen Eventualfall getätigt  - und das ist auch gut so, pflegt unser Regierender Oberbürgermeister zu sagen.

Weitere Stichworte in diesem Zusammenhang: Abschluss von Versicherungen, Airbag und Verbandkasten im Auto; diese Aufzählung lässt sich mit diversen Sicherheitseinrichtungen fortsetzen.

 

 

Kontra

Pro

8. Was heißt hier, der Kunde/Betreiber /Bauherr verlangt die Prüfung bzw. das Protokoll. Es hat noch niemand nach einen Elektro-Protokoll o.ä. gefragt!

 

8. Glück gehabt (oder auch nicht). Sitzen beim Kunden bzw. späteren Betreiber jedoch verantwortliche Fachleute, z.B. Elektromeister oder -ingenieure dann wird auch nach dem Protokoll verlangt. Das Lagetsi in Berlin oder das Lafa in Hamburg werden wohl kaum landeseigene Aufzugsanlagen ohne entsprechendes Abnahmeprotokoll abnehmen.

Jeder noch so kleine Elektro-Handwerksbetrieb erstellt ein "Übergabebericht + Prüfprotokoll". Dies ist bekanntlich ein Vordruck des ZVEH.

Frage: Wäre es wünschenswert, dass ein auf die elektrischen Belange einer Personen-Aufzugsanlage zugeschnittenes Endabnahme-Protokoll, das dann auch im Aufzugsbuch nach DIN EN 81 Ziffer 16.2 aufbewahrt wird, existiert??

 

9. Es ist bisher immer gut gegangen. Die Wahrscheinlich-keit, dass z.B. an einer  Schachttür eine gefährliche Berührungsspannung anliegt, ist so gering wie 6 Richtige im Lotto.

 

9. Um 6 Richtige im Lotto zu erhalten, muss man knapp 14 Mio Tipps abgeben, nämlich 49! : 43! x 6! = 13.986.664.

Ich kann  nicht einschätzen, ob das nun viel oder wenig ist oder ob es überhaupt zulässig ist, beides miteinander zu vergleichen. Urteilen Sie selbst! Liegt es im Rahmen des erträglichen, wenn man nach ca. 14 Mio Berührungen z.B. einer Schachttürzarge einen elektrischen Schlag bekommt? Hoffentlich erwischt es den Verantwortlichen!

Gerade in letzter Zeit sind so viele Ereignisse eingetreten, die wohl niemand für möglich gehalten hätte:

    - New York und Washington am 11. Sept. 2001

- Konkurs der Swissair in der KW 39/40/02

- Flugzeugzusammenstoss über dem Bodensee

 

Kontra

Pro

10. Die Prüfung der Wirksamkeit der netzsystemabhän-gigen Schutzmassnahme, hier:

„Automatische Abschaltung durch eine Überstrom-Schutzeinrichtung“, kann nicht erfolgreich durchgeführt werden,  weil der VNB die Energieeinspeisung noch nicht fertiggestellt hat. Die Aufzugsanlagen werden noch über Baustrom versorgt.

 

10. Ein gewichtiges und häufiges Argument. Hier hilft nur die Prüfung nach der "kalten Methode", also DIN EN 60204, nämlich die korrekte Messung des Widerstandes einer Schutzleiterverbindung; siehe unter 2.; Spannungsfall-messung.

Bei Verwendung eines geeigneten Messgerätes nach DIN VDE 0413 (BEHA, Metrawatt/Gossen, Chauvin Arnoux, u.a.) ist diese Messung der "heißen Mehthode", nämlich der hinlänglich bekannten und weit verbreiteten Schleifenwider-standsmessung, gleichwertig. Ein weiterer Vorteil dieser Prüfmethode ist, dass bereits während des Montageprozes-ses und im spannungslosen Zustand gemessen werden kann.

Wenn dann der "kopfgesteuerte Büromensch" schon in den Schaltungsunterlagen bzw. Stromlaufplänen die Punkte festlegt und einträgt, zwischen denen gemessen werden soll, wird die Prüfung noch einfacher und schneller.

Das gleiche gilt sinngemäß auch für die Prüfung des Potenzialausgleichs.

Um es nochmals definitiv klarzustellen: Eine einfache Sichtkontrolle oder eine Durchgangsprüfung, etwa mit einer Reihenschaltung von einer 3 V -Batterie mit einer 3 V- Glühlampe, reicht hier einfach nicht aus.

Es muss gemessen werden - Sie kennen es - messen heißt wissen – Wissen ist Macht - usw.

 

11. Wiederholungsprüfung ? Was ist das, wer schreibt das schon wieder vor?  Ich kenne Wiederholungsprüf-ungen nur von ortsveränderlichen  Betriebsmitteln, wo Geräte der Schutzklasse I im Abstand von 6 oder 12 Monaten geprüft werden müssen.

 

11. Bis vor einiger Zeit unterlagen nur ortsveränderliche Betriebsmittel einer turnusmäßige Wiederholungsprüfung zum Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmassnahmen.

Nunmehr müssen nach einer Vorgabe der BGV auch ortsfeste/stationäre Anlagen im Abstand von 4 Jahren einer Prüfung zum Nachweis der Wirksamkeit der installierten elektr. Schutzmassnahmen unterzogen werden.

Ausgangspunkte für die Wiederholungsprüfung sind Par. 5 der BGV A2 (VBG 4), DA zu Par. 5, Absatz 1, Nr. 2, Tabelle 5a  sowie Par. 563 des BGB. Vorgaben für die Prüfmethoden und die  einzuhaltenden Kennwerte sind für elektr. Anlagen in

   DIN VDE 0105 Teil 100 und

   DIN VDE 0100 Teil 610   

zu finden.

Für Aufzugsanlagen nach EN 81, aber auch für Maschinen nach EN 60204, bedeutet das, dass bei jeder 2. (geradzahligen) Hauptprüfung zugleich die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen zu prüfen ist.

Im Abstand von 4 Jahren ist gewiss nicht zu oft, denn durch Alterung, Korrosion, mechanische und/oder thermische Beanspruchungen oder Einflüsse, aber auch durch andere Gewerke, Baumassnahmen, Änderungen durch den Betreiber/ Eigentümer kann die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen beeinflusst oder gar unbrauchbar gemacht werden.

Dies kann auch den Einstieg in neue Geschäftsfelder und die Verbesserung der Auftragssituation bedeuten.

Im Elektrohandwerk wird die gesetzlich geforderte Wiederholungsprüfung mit dem "E-Check" beworben.

Für den Aufzugsbau müsste uns doch was ähnliches einfallen!

Literatur : VDE-Prüfung nach BGV A2 (VBG 4), VDE-Schriftenreihe Band 43; 5., aktualisierte Auflage 2000

 

Kontra

Pro

12. Potenzialausgleich - diesen Begriff gibt es nicht in der EN 81-1/2. Was soll das also, im Badezimmer mag das ja notwendig sein, aber im Triebwerksraum, in der Schachtgrube und/oder im Schacht?

 

12. Erstellen wir nun eine elektrische Anlage? Wenn darüber keine Einigkeit erzielt wird, sind alle weiteren Betrachtungen sinnlos.

 

13. Ich lese regelmäßig die Zeitschrift „Liftreport“. Da schreiben viele „Vorschriften-Gurus“ und Fachautoren, wie z.B. Claus Gareis, Harro Streng, Prof. Feyrer, Dr. Gerhard Schiffner, Roland Stawinoga,

Dr. Dietmar Küntscher und viele andere mehr, sehr informative Beiträge. Über die hier ange-führte Probleme habe ich noch nie etwas gelesen!

 

13. Eine gute Frage. Diese Sachlage ist mir auch völlig unverständlich. Es würde mich aber schon brennend interessieren, warum das so ist. Kann jemand diese spannende Frage beantworten?

Im Liftreport 2/2001, Seite 28, wird der Beitrag von Dr. Lutfi Al-Sharif "Einführung in den Schutz gegen Stromschläge"  veröffentlicht. Dieser Beitrag gibt die hiesigen Gegebenheiten nur mangelhaft wieder, er ist stellenweise schlecht übersetzt und garnicht oder nur mangelhaft redigiert. Ich habe meine Meinung zu diesem  Beitrag der Redaktion des "Liftreport"  mitgeteilt, aber keine Antwort erhalten.

 

 

 

 

 
 

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