Pro
und Kontra zum Prüfen der Wirksamkeit der elektrischen
Schutzmassnahmen bei der Erstinbetriebnahme
von Aufzugsanlagen
zuletzt bearbeitet am: 12. Nov. 2002
Diese frei erfundene Pro- und Kontra- Diskussion löst
natürlich nicht das Problem, dass oftmals keine ordnungsgemäße Prüfung der
Wirksamkeit der Schutzmassnahmen durchgeführt wird.
Es sollen lediglich die (ev. vorhandenen)
unterschiedlichen Standpunkte dargelegt und dazu beigetragen werden, dass Sie
sich (der Leser) einen eigenen Standpunkt zur Notwendigkeit des Prüfens und zur
Verantwortung des Prüfers aneignen.
Eine fachliche Abwägung zwischen Pro und Kontra
findet natürlich nicht öffentlich statt, vielmehr wird die Prüfung, wenn nicht
ausdrücklich vom Kunden bzw. künftigen Betreiber verlangt, einfach nicht
ausgeführt.
Die nachfolgenden "Meinungsäußerungen"
beziehen sich sowohl auf Aufzugsanlagen als auch auf Fahrtreppen (DIN EN 115).
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Kontra-Typ: |
Pro-Typ: |
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- Unternehmer oder Manager
oder Chef oder Meister oder
Verantwortlicher, dem der Termin-
und Kostendruck rund um die Uhr im Nacken sitzt; - rhetorisch versiert; - magere fachliche
Detailkenntnisse, denn (übertrieben):gestern bei Sarotti Schokolade verkauft, heute Aufzugsanlagen bei xyz; (am
4.9.2001 steht in der Berliner Zeitung: "der Chef des
Fahrstuhl-Herstellers Schindler, Harald Joos, soll zum 1. Juli 2002 die
Nachfolge von Hans-Peter Stihl an der Spitze des Motorsägen-Spezialisten Stihl
übernehmen." Was für eine Karriere -- vom IBM-Direktor über
Aufzugsan-lagen zur Motorsäge !) - durchaus
verantwortungsbewusst gegenüber seinen Mitarbeitern, sowohl nach unten , als
auch nach oben; - stets höflich und
freundlich, oftmals jovial; - wenig solidarisch,
mitunter etwas hemdsärmelig, so nach Gutsherrenart; - 12 bis 14 Stunden-Tag
ist normal; - risikobereit, auch
wenn mitunter das Risiko nicht überschaubar; - im Grunde - strikter
Vertreter von law and order; - weitere Problemworte:
Auftragslage, Mitbewerber, Kostendrücker, Kostenoptimierung,
Arbeitsplatz-sicherung, fachlich qualifizierte und verantwortungsbe-wusste
Mitarbeiter; - stets monetäre
Erwägungen bzw. Abwägungen im Kopf; - Alles in allem: (mit
Verlaub) ein Scheißjob - jedoch...
auch diese Arbeit muss getan werden. |
- kein Chef, o.ä.,
mehr oder weniger einfacher Mitarbeiter; - bereits etwas älter; - kann noch mit dem
Rechenschieber rechnen und mit einer fünfstelligen Logarithmentafel
interpolieren (beides sind Relikte aus der Zeit der „Jäger und
Sammler“); - denkt, dass es
mitunter der Sache äußerst dienlich wäre, wenn der Vorgesetzte "ein
Schwein vom Transistor unterscheiden könnte". - achtet penible auf
Qualität und akkurate Ausführung aller Arbeiten, Ordnung und Sauberkeit
am Arbeitsplatz, etc.; - beherrscht recht gut
die Grundlagen der Mathematik und der Elektrotechnik; |
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1. Im normativen Anhang D der EN 81 ist keine Rede
von einer Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmassnahmen gegen elektrischen
Schlag bei der Erstinbetriebnahme der Aufzugsanlage. Auch in Ziffer 13
sind keine diesbezüglichen Hinweise enthalten. Warum sollen Arbeiten durchgeführt werden, die
gar nicht verlangt bzw. erforderlich sind, schließlich sind sie mit diversen
Personal- und Fixkosten verbunden? |
1. Es ist wohl unumstritten, dass wir mit der
Aufzugsanlage zugleich eine elektrotechnische Anlage errichtet haben. Diese
ist nach der DIN VDE 0100-610 bei der Erstinbetrieb-nahme zu prüfen
(besichtigen, messen, erproben). Diese Prüfung ist zu protokollieren. Wie und was alles in diesem Zusammenhang zu tun
ist, darüber sind viele, viele Bücher geschrieben worden. Unter D.2f der EN 81stehen vage,
widersprüchliche und interpretationsbedürftige Angaben, aber immerhin...
Anhaltspunkte. Ich persönlich halte es von jeher für
ausserordentlich bedauerlich, dass die elektrotechnischen Vorschriften nicht
präziser oder exakter in den Aufzugsvorschriften genannt bzw. beachtet
werden. Es hat den Eindruck, dass die
Vorschriften-"Macher" (TRA, EN 81, EN 115, AufzV, etc.) mit den
einschlägigen VDE-Vorschriften etwas auf "Kriegsfuss" stehen oder
elektro-technische Erstklässler sind. Oder sie haben das 11. Gebot eingeführt, das in
etwa lautet: Du musst nicht alles wissen! |
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Kontra |
Pro |
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2. Unter Ziffer 13.1.1.1 heißt es, dass "der
Aufzug im Sinne einer Maschine mit ihren eingebauten elektrischen
Einrichtungen als Gesamtheit zu betrachten" ist. Wenn die Aufzugsanlage
aber eine Maschine (ev. gar im Sinne der Maschinenrichtlinie 98/37/EG)
ist, muss da nicht mit "dickem Strom" (10 A) gemessen werden? |
2.: Also, der Reihe nach und keine Moppelkotze
machen. Zugegeben, dieser Satz suggeriert den Einsatz
einer "Maschine" und damit die Anwendung der DIN VDE 0113 bzw. der EN
60204. Aufzugsanlagen (im weitesten Sinne) sind nach der Maschinenrichtlinien
u.a. unbegehbare Lastenaufzüge, z.B. "Suppentriesel", begehbare
und/oder befahrbare Güteraufzüge, Unterfluraufzüge, Bauaufzüge u.v.a.m. Diese
Art von Aufzugsanlagen können (beachten Sie den Konjunktiv) nach den
in der EN 60204 gegebenen Hinweisen, insbesondere Punkt 20,
geprüft werden. Sehr gute Informationen enthält das
"Sicherheitshandbuch" - Sicherheitstechnik an Maschinen und Anlagen
- von Moeller, nachzulesen bzw. downladen unter www.moeller.net. Personen-Aufzugsanlagen, die wir hier vorrangig
betrachten, werden nach einer Produktnorm Typ C, nämlich der
Aufzugsrichtlinie 95/16/EG (siehe Anhang ZA der EN 81) errichtet. Bezüglich
der elektrotechnischen Ausrüstung dieser Aufzugsanlagen wird auf die DIN
VDE-Normen Bezug genommen; für die Erstprüfung (Inbetriebnahme) gilt DIN VDE
0100 Teil 610. Die Erstprüfung der elektrischen Anlage
unterscheidet sich nicht wesentlich in den beiden genannten Vorschriften.
Einzig die Prüfung der durchgehenden Verbindung des Schutzleiters, also
letztlich die pure Funktion bzw. Wirksamkeit des installierten Schutzleiters,
unterscheiden sich etwas. 1. Schleifenwiderstands- Messung nach DIN
VDE 0100- 610:1994-04 - heiße Messung - Die Messung erfolgt an der vollständig
errichteten und damit endabnahmebereiten Aufzugsanlage. - Die Aufzugsanlage muss vollständig und
endgültig an die Energieversorgung des VNB angeschlossen sein. - Wegen der anstehenden Netzspannung (Arbeiten
an und in der Nähe unter Spannung stehender Teile) ist Vorsicht geboten; während der Messung
können bei noch nicht überprüften Schutzleiterverbindungen Gefahren für
Prüfer und Dritte entstehen, darum auch "heiße Messung". - Es gibt Probleme bei hinter Frequenzumrichtern
angeschlossenen Stromkreisen. - Diese Messung kann nur bei TN-Systemen
durchgeführt werden. - Mit dieser Messung wird letztlich die
Abschaltzeit der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung bestimmt. - Die Grenzwerte für die Schleifenwiderstände in
Abhängigkeit vom Abschaltstrom und Abschaltzeit sind im Anhang F der DIN VDE
0100-610 zu finden. Die Abschaltzeiten müssen in der Ausgabe "April
1994" noch auf 0,4 s umgerechnet werden. 2. Spannungsfall-Messung nach DIN EN
60204-1:1998-11 - kalte Messung - Die Aufzugsanlage muss noch nicht an die
endgültige Energieversorgung des VNB (früher EVU) angeschlossen sein. - Gemessen wird der Spannungsfall zwischen der
Haupt-PE-Klemme und ausgewählten Punkten des mehr oder weniger weit
verzweigten Schutzleitersystems. - Messen der Spannung bei einem Strom von 10 A
AC, der in einer SELV-Quelle erzeugt wird, zwischen dem PE-Hauptanschluss und
den leitfähigen Körpern der elektr. Betriebsmittel - Der Spannungsfall darf die Werte nach Tabelle
9 von IEC 60204-1 nicht überschreiten, dieser ist abhängig vom Querschnitt
des Schutzleiters. Zu diesbezüglichen technischen Details möchte
ich noch auf den Begriff "Schutzleiter" etc. unter
Aufzugstechnik/Begriffserläuterungen/Elektrotechnik/Elek- tronik in dieser Homepage hinweisen. |
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3. Meine Leute sind gut ausgebildet und hoch
motiviert, wenn alle gut und sauber arbeiten, können keine groben Fehler passieren. |
3. Wenn das Wörtchen wenn nicht wär`... Grundsätzlich gilt wohl, "wer arbeitet macht
auch Fehler, nur wer nicht arbeitet, macht keine" und "Vertrauen
ist gut, Kontrolle ist besser" und weiterhin der Satz mit dem Pferd und
der Apotheke. Gut ausgebildete Mitarbeiter sind zweifellos ein
Garant für qualitätsgerechte Arbeit; wenn dem so ist, dann packen Sie
die VDE-gerechte Prüfung und deren Protokollierung auch noch. Die mitunter geäußerte Behauptung: "Jeder
kann alles" ist doch wohl ein Irrglaube; sie stimmt einfach nicht, die
alltägliche Arbeitspraxis beweist dies. Ich bin sicher, dass die Inbetriebnahme z.B. von
synchronen und/oder asynchronen Gearlessantrieben von Spezialisten
durchgeführt wird. Wissen Sie was passiert, wenn z.B. die Phasenfolge nicht
exakt eingehalten wird? Noch folgende Anmerkung zur Ausbildung: Es entspricht dem Trend der Zeit „Learning
by doing“ zu fordern. Frei übersetzt soll das ja in etwa „Lernen
bei der praktischen Arbeit“ heißen; mit Häme könnte man es auch mit
„Friß Vogel oder stirb“ übersetzen. Obwohl im Ansatz richtig, bin
ich doch für eine sehr differenzierte Betrachtungsweise. Lauert hier nicht versteckt die Option, dass der
Kunde die Ausbildung bezahlt, wenn über mehrere Tage mit einem neuen Gerät,
z. B. Klein-SPS (LOGO!, easy,etc.) oder Messgerät „geübt“ wird? |
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Kontra |
Pro |
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4. Die Steuerung wird im Herstellerbetrieb
geprüft, ebenso alle anderen zugekauften Komponenten. Alle Bauteile haben ein CE-Zeichen, einige sogar
ein VDE-Gütesiegel. Was soll das also? |
4. Das eine hat mit dem
anderen sehr wenig zu tun. Das CE-Zeichen ist als ein Reisepass innerhalb
des europäischen Binnenmarktes anzusehen. Es ist jedoch nicht mit einem
Qualitäts- oder Gütezeichen zu verwechseln, da es nur als Verwaltungszeichen
dient. Das CE-Zeichen richtet sich vorrangig an die Überwachungsbehörden.
Abnehmern und Endverbrauchern signalisiert es, dass "vermutet"
wird, dass das vorliegende Produkt/Erzeugnis den Richtlinien oder
Gesetzen entspricht. Desweiteren sind das VDE- und das GS(geprüfte Sicherheit)-Zeichen
zuverlässige und vertrauenswürdige Prüfzeichen, jedoch ...
eine Endabnahmeprüfung ist schon deshalb erforderlich, weil Transport- und
Montagefehler gefunden und beseitigt werden müssen, dies auch im Hinblick auf Garantie- bzw. Gewährleistungsumfang, -fristen etc. |
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5. Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare. Bürokratie, Vorschriften, Normen, Gesetze, etc.
behindern nur die Arbeit. Wer sich an Vorschriften hält, ist selbst dran
schuld. |
5. Das ist wohl richtig.
Aber wer will schon Anarchie. Anmerkung: Wenn man es genau verfolgt, wird zwar von den
Spitzenver-bänden von Industrie und Handwerk immer wieder und mit steigender
Intensität eine Deregulierung und Entbürokrati-sierung gefordert, im gleichen
Atemzug nimmt aber die Anzahl von Gesetzen, Vorschriften, Regeln,
Richtlinien, etc. zu. Vermutlich wächst die Anzahl der schwarzen
Schafe und deren kriminelle Energie aber exponentiell. Je nach dem, wie es wem gerade in den Kram
passt, wird geschimpft oder gefordert. |
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Kontra |
Pro |
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6. Die Messungen müssen von einer Elektrofachkraft
im Sinne der DIN VDE 1000, Teil 10 durchgeführt werden. Diese ist vom
Unternehmer zu berufen. Ist das nicht alles übertrieben? |
6. Nein; ein Fachjournalist hat mal sinngemäß geschrieben,
dass „der beste Fachmann für das Prüfen gerade gut genug
ist“. Für das Prüfen von Schutzmassnahmen gegen den
elektrischen Schlag werden zweifellos "handverlesene"
Elektrofachleute benötigt. Die Verantwortung, die sie durch ihre Unterschrift
auf dem Abnahmeprotokoll übernehmen, ist ja auch nicht ganz ohne. Im übrigen: Der Unternehmer trägt die
Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen. Dem Unternehmer ist zu empfehlen, dass er sich
nicht nur auf seine mehr oder weniger laienhaften Ansichten, sondern auf die
Beratung von Fachleuten stützt. Erzwingen kann man dies allerdings nicht. |
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7. Die Prüfung kostet Arbeitszeit und teure
Messtechnik ist erforderlich; wir/ich sind gehalten, unsere Gewinnmarge
ständig zu erhöhen, schließlich sind wir/ich nicht gemeinnützig. Rechnet sich
das? Wie spricht doch der Handwerker: Erst grübeln,
dann dübeln. |
7. Mitunter wird hier tüchtig geheuchelt;
etwa nach dem Motto "Wasch mir den Pelz, aber mache mich nicht
nass", also Doppelmoral. Die Frage ob sich das rechnet oder nicht, ist
schlichtweg nicht statthaft; sie zeugt von einem Nachholbedarf an
Verantwortung gegenüber dem Nächsten. Sicherheit kostet nun mal. Ich warte immer noch
auf den Verbesserungsvorschlag, dass der (grün-gelbe) Schutzleiter entfallen kann oder die
Fangvorrichtung an Aufzugsanlagen, beide sind ja bekanntlich für den
Normal-betrieb nicht erforderlich. Es werden enorme Investitionen für einen
Eventualfall getätigt - und das ist
auch gut so, pflegt unser Regierender Oberbürgermeister zu sagen. Weitere Stichworte in diesem Zusammenhang:
Abschluss von Versicherungen, Airbag und Verbandkasten im Auto; diese
Aufzählung lässt sich mit diversen Sicherheitseinrichtungen fortsetzen. |
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Kontra |
Pro |
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8. Was heißt hier, der Kunde/Betreiber /Bauherr
verlangt die Prüfung bzw. das Protokoll. Es hat noch niemand nach einen
Elektro-Protokoll o.ä. gefragt! |
8. Glück gehabt (oder auch nicht). Sitzen
beim Kunden bzw. späteren Betreiber jedoch verantwortliche Fachleute, z.B.
Elektromeister oder -ingenieure dann wird auch nach dem Protokoll verlangt.
Das Lagetsi in Berlin oder das Lafa in Hamburg werden wohl kaum landeseigene
Aufzugsanlagen ohne entsprechendes Abnahmeprotokoll abnehmen. Jeder noch so kleine Elektro-Handwerksbetrieb
erstellt ein "Übergabebericht + Prüfprotokoll". Dies ist
bekanntlich ein Vordruck des ZVEH. Frage: Wäre es wünschenswert, dass ein auf die
elektrischen Belange einer Personen-Aufzugsanlage zugeschnittenes
Endabnahme-Protokoll, das dann auch im Aufzugsbuch nach DIN EN 81 Ziffer 16.2
aufbewahrt wird, existiert?? |
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9. Es ist bisher immer gut gegangen. Die
Wahrscheinlich-keit, dass z.B. an einer Schachttür eine gefährliche
Berührungsspannung anliegt, ist so gering wie 6 Richtige im Lotto. |
9. Um 6 Richtige im Lotto
zu erhalten, muss man knapp 14 Mio Tipps abgeben, nämlich 49! : 43! x 6! =
13.986.664. Ich kann nicht einschätzen, ob das nun
viel oder wenig ist oder ob es überhaupt zulässig ist, beides miteinander zu
vergleichen. Urteilen Sie selbst! Liegt es im Rahmen des erträglichen, wenn
man nach ca. 14 Mio Berührungen z.B. einer Schachttürzarge einen elektrischen
Schlag bekommt? Hoffentlich erwischt es den Verantwortlichen! Gerade in letzter Zeit sind so viele Ereignisse
eingetreten, die wohl niemand für möglich gehalten hätte: -
- Konkurs der Swissair in der KW 39/40/02 - Flugzeugzusammenstoss über dem Bodensee |
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Kontra |
Pro |
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10. Die Prüfung der Wirksamkeit der netzsystemabhän-gigen
Schutzmassnahme, hier: „Automatische Abschaltung durch eine
Überstrom-Schutzeinrichtung“, kann nicht erfolgreich durchgeführt
werden, weil der VNB die Energieeinspeisung noch nicht fertiggestellt
hat. Die Aufzugsanlagen werden noch über Baustrom versorgt. |
10. Ein gewichtiges und
häufiges Argument. Hier hilft nur die Prüfung nach der "kalten
Methode", also DIN EN 60204, nämlich die korrekte Messung des
Widerstandes einer Schutzleiterverbindung; siehe unter 2.;
Spannungsfall-messung. Bei Verwendung eines geeigneten Messgerätes nach
DIN VDE 0413 (BEHA, Metrawatt/Gossen, Chauvin Arnoux, u.a.) ist diese Messung
der "heißen Mehthode", nämlich der hinlänglich bekannten und weit
verbreiteten Schleifenwider-standsmessung, gleichwertig. Ein weiterer Vorteil
dieser Prüfmethode ist, dass bereits während des Montageprozes-ses und im
spannungslosen Zustand gemessen werden kann. Wenn dann der "kopfgesteuerte
Büromensch" schon in den Schaltungsunterlagen bzw. Stromlaufplänen die
Punkte festlegt und einträgt, zwischen denen gemessen werden soll, wird die
Prüfung noch einfacher und schneller. Das gleiche gilt sinngemäß auch für die Prüfung
des Potenzialausgleichs. Um es nochmals definitiv klarzustellen: Eine
einfache Sichtkontrolle oder eine Durchgangsprüfung, etwa mit einer
Reihenschaltung von einer 3 V -Batterie mit einer 3 V- Glühlampe, reicht hier
einfach nicht aus. Es muss gemessen werden - Sie kennen es -
messen heißt wissen – Wissen ist Macht - usw. |
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11. Wiederholungsprüfung ? Was ist das, wer
schreibt das schon wieder vor? Ich kenne Wiederholungsprüf-ungen nur
von ortsveränderlichen Betriebsmitteln, wo Geräte der Schutzklasse I im
Abstand von 6 oder 12 Monaten geprüft werden müssen. |
11. Bis vor einiger Zeit unterlagen nur
ortsveränderliche Betriebsmittel einer turnusmäßige Wiederholungsprüfung zum
Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmassnahmen. Nunmehr müssen nach einer Vorgabe der BGV auch
ortsfeste/stationäre Anlagen im Abstand von 4 Jahren einer Prüfung zum
Nachweis der Wirksamkeit der installierten elektr. Schutzmassnahmen
unterzogen werden. Ausgangspunkte für die Wiederholungsprüfung sind
Par. 5 der BGV A2 (VBG 4), DA zu Par. 5, Absatz 1, Nr. 2, Tabelle 5a
sowie Par. 563 des BGB. Vorgaben für die Prüfmethoden und die
einzuhaltenden Kennwerte sind für elektr. Anlagen in DIN VDE 0105 Teil 100 und DIN VDE 0100 Teil
610 zu finden. Für Aufzugsanlagen nach EN 81, aber auch für
Maschinen nach EN 60204, bedeutet das, dass bei jeder 2. (geradzahligen)
Hauptprüfung zugleich die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen zu prüfen ist. Im Abstand von 4 Jahren ist gewiss nicht zu oft,
denn durch Alterung, Korrosion, mechanische und/oder thermische
Beanspruchungen oder Einflüsse, aber auch durch andere Gewerke,
Baumassnahmen, Änderungen durch den Betreiber/ Eigentümer kann die
Wirksamkeit der Schutzmassnahmen beeinflusst oder gar unbrauchbar gemacht
werden. Dies kann auch den Einstieg in neue
Geschäftsfelder und die Verbesserung der Auftragssituation bedeuten. Im Elektrohandwerk wird die gesetzlich
geforderte Wiederholungsprüfung mit dem "E-Check" beworben. Für den Aufzugsbau müsste uns doch was ähnliches
einfallen! Literatur : VDE-Prüfung nach BGV A2 (VBG 4),
VDE-Schriftenreihe Band 43; 5., aktualisierte Auflage 2000 |
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Kontra |
Pro |
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12. Potenzialausgleich - diesen Begriff gibt es
nicht in der EN 81-1/2. Was soll das also, im Badezimmer mag das ja notwendig
sein, aber im Triebwerksraum, in der Schachtgrube und/oder im Schacht? |
12. Erstellen wir nun eine elektrische Anlage? Wenn
darüber keine Einigkeit erzielt wird, sind alle weiteren Betrachtungen
sinnlos. |
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13. Ich lese regelmäßig die Zeitschrift
„Liftreport“. Da schreiben viele „Vorschriften-Gurus“
und Fachautoren, wie z.B. Claus Gareis, Harro Streng, Prof. Feyrer, Dr.
Gerhard Schiffner, Roland Stawinoga, Dr. Dietmar Küntscher und viele andere mehr,
sehr informative Beiträge. Über die hier ange-führte Probleme habe ich noch
nie etwas gelesen! |
13. Eine gute Frage. Diese Sachlage ist mir auch
völlig unverständlich. Es würde mich aber schon brennend interessieren, warum
das so ist. Kann jemand diese spannende Frage beantworten? Im Liftreport 2/2001, Seite 28, wird der Beitrag
von Dr. Lutfi Al-Sharif "Einführung in den Schutz gegen
Stromschläge" veröffentlicht. Dieser Beitrag gibt die hiesigen
Gegebenheiten nur mangelhaft wieder, er ist stellenweise schlecht übersetzt
und garnicht oder nur mangelhaft redigiert. Ich habe meine Meinung zu
diesem Beitrag der Redaktion des
"Liftreport" mitgeteilt, aber keine Antwort erhalten. |
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