zuletzt bearbeitet/geändert: 12. Dez. 2002

 

Nachfolgend sollen hier in loser Folge und „quer Beet“ elektrotechnische Hinweise, Forderungen,

Informationen, Neuigkeiten, etc. zum Errichten des elektrotechnischen Teils einer

Aufzugsanlage aufgeschrieben werden.

  

1.       DIN-Planungsnormen

Die Planungsnormen der  Reihe 18 0xx enthalten Empfehlungen für die Planung elektrischer Anlagen und für die damit im Zusammenhang

stehenden baulichen Anlagen in Gebäuden.

 

Norm

Ausgabe

Titel

DIN 18 012

 

 

DIN  18 013

 

DIN  18 014

 

DIN 18 015-1

 

 

DIN 18 015-2

 

 

DIN 18 015-3

11.2000

 

 

04.1981

 

02.1994

 

03.1992

 

 

08.1996

 

 

04.1999

Haus-Anschlusseinrichtungen in Gebäuden – Raum und Flächenbedarf – Planungsgrundlagen

 

Nischen für Zählerplätze (Elektrizitätszähler)

 

Fundamenterder

 

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden –

Planungsgrundlagen

 

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden –

Art und Umfang der Mindestausstattung

 

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden –

Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel

 

              

2.     SH-Schalter

In der TAB 2000 (verbindlich ab 01.01.2001) wird der Einsatz von selektiven Hauptleitungs-Schutzschaltern (SH-Schalter) gefordert.

Damit wird die bisher eingesetzte NH-Sicherung als Überstrom-Schutzeinrichtung vor dem Zähler durch den SH-Schalter abgelöst.

Gemäß der TAB 2000 übernimmt der SH-Schalter die Funktionen

-          als Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung  sowie

-          als Überstrom-Schutzeinrichtung der Kunden- bzw. Verbraucheranlage (Aufzugsanlage).

Dieses (mehr oder weniger) neue Betriebsmittel gestattet ein einfaches und sicheres Bedienen für den Laien und ein sicheres

Freischalten der Kundenanlage sowie der ev. zugehörigen Mess- und Steuereinrichtungen.

Ø       Für den Kunden/Betreiber bedeutet dies, dass dieser im Störungsfall seine Anlage wieder selbständig in Betrieb nehmen kann.

Ø       Aus technischer Sicht wird eine bessere Selektivität zwischen dem nachgeschalteten LS- und dem SH-Schalter erreicht.

Der Nennstrom des SH-Schalters ist bedarfsgerecht auszuwählen und darf den Bedingungen seines Einbauortes  (DIN 43 870) entsprechend

max. 63 A betragen.

 

3. Qualität der Netzspannung

Bei „elektrischem Strom“ handelt es sich, wie bei einem Auto oder einer Flasche Bier, um ein Produkt, das verkauft wird.

Folglich unterliegt der elektr. Strom, der in unsere Haushalte und Elektroanlagen gelangt, dem Produkthaftungsgesetz und muss

somit bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. 

Aussagen über die Spannungsqualität sind enthalten

-          in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEltV) Par. 4 – eine

      Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz sowie

-          im Musterwortlaut  der Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2000),

-          aber auch in der bisher geltenden Ausgabe der TAB

-          sowie in der IEC 38, einer internationalen Norm zur Harmonisierung von Netz-Nennspannungen und

-          in DIN EN 50 160 „Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen“.

Als verbindlich und besonders häufig zitiert gilt die AVBEltV, weil sie eine gesetzliche Vorgabe ist.

Nach den AVBEltV Par. 4 gilt folgendes Qualitätsmerkmal:

„Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen stellt zu den jeweiligen allgemeinen Tarifen und Bedingungen zur Verfügung:

·         Drehstrom mit einer Spannung von etwa 380 V oder 220 V,

·         Wechselstrom mit einer Spannung von etwa 220 V 0der 110 V.

Die Frequenz beträgt etwa 50 Hz.

Spannung und Frequenz werden möglichst gleichbleibend gehalten. Allgemein übliche Verbrauchsgeräte müssen einwandfrei

Betrieben werden können“.

Tüchtig viel Gummi, oder?; dieses „etwa“ stört tüchtig, doch es geht wohl nicht präziser.

Diese Angaben gelten allerdings nur für die Spannungsqualität bis zum  Hausanschlusses, also nicht bis zum Ende einer

eventuell maroden und für den heutigen Leistungsbedarf völlig unterdimensionierten Anlage eines Betreibers. 

Fazit: der VNB ist nur verantwortlich bis zum Ende des Hausanschlusses.

Nach der IEC 38/DIN IEC 60038 wurden inzwischen aus 220 V die 230 V und aus 380 V die 400 V. Für diese Spannungen

gilt zur Zeit ein Toleranzbereich von -10% und +6%;  unsere 230 V  dürfen also zwischen 207 V und 243,8 V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

http://www.u-thews.de/ean.html