Beweggründe/Verwendungszweck/Navigation
Wohl viele Fachkollegen haben
schon mal nach einem Hinweis auf einen bestimmten Sachverhalt in den
Aufzugsvorschriften in mehr oder weniger barschem Ton die Frage gestellt
bekommen: Wo steht das?!
Das steht in der EN 81, kann man noch
prompt antworten, aber dann wird herumgeeiert, lange gesucht, ewig geblättert,
auf späteren Termin nach eingehender Recherche verwiesen, etc.
Wo steht das mit dem Gelbanstrich ?,
dürfen Sperrfangvorrichtungen wirklich nur bis 0,63 m/s eingesetzt werden ?,
was, der Fangkontakt muss von einer sachkundigen Person zurückgestellt werden
?, das würde ja Monteureinsatz bedeuten ! Und da die lieben Vorgesetzten alles
schwarz auf weiß sehen wollen, ist das schnelle Finden der richtigen Ziffer der
Vorschrift schon ratsam und hinterlässt einen positiven Eindruck.
Um sich nun in einer mehr oder
weniger umfangreichen Vorschrift, wie es die EN 81-1 oder –2 sind,
schneller zu recht zufinden bzw. zu orientieren, ist ein Sach- oder Stichwortverzeichnis
recht nützlich. Wenn ein derartiges Verzeichnis detailliert genug untergliedert
ist, ist es ein probates Mittel der Zeiteinsparung.
Für die beiden vorgenannten
Vorschriften habe ich jeweils ein Stich- oder Sachwortverzeichnis erstellt. Beide können von jedem in beliebiger Form
benutzt werden.
Mit dem ersten Buchstaben des
Suchbegriffes (z. B. N für Notentriegelung) wird das Alphabet-Register
aktiviert. Dieses öffnet dann die zugehörige Seite mit dem Such-Buchstaben (N -
Nennlast, Notbetrieb, Notendschalter, Notentriegelung, usw.).
Hinter jedem Suchwort steht die
Ziffer, unter der in der Vorschrift die zugehörige Textpassage zu finden ist,
in dem Beispiel „Notentriegelung“ ist es die Ziffer 7.7.3.2. Wird ein Begriff
mehrmals genannt und sind diese Benennungen bzw. Querverweise von
weitergehender Bedeutung, so werden auch mehrere Ziffern angegeben; z. B.
Notentriegelungsschlüssel, er wird in Ziffer 7.7.3.2 gefordert, weitere
Anforderungen/Benutzung/Hinweisschild unter Ziffer 15.4.3; 15.11; 16.3.1 und
Anhang B.
Nunmehr muss zur Vorschrift gegriffen
werden.
Ich bin der Meinung, dass es
schon mehr als die halbe Miete ist, wenn man so genau zum Ziel geführt wird.
Anmerkung:
Als Highlight dieser
Stichwortverzeichnisse war beabsichtigt, dass nach dem Anklicken einer Ziffer
der zugehörige Text in einem Fenster angezeigt wird. Dies bedeutet, dass eine
Vorschrift in Papierform (A4- oder Buchform) nicht benötigt wird; also
papierlose Recherche. Andererseits hätte dafür nahezu die komplette Vorschrift
auf meiner Homepage hinterlegt werden müssen.
Jedoch hat das Deutsche Institut für
Normung e. V. , dass das Copyright für diese Vorschriften besitzt, mir diese
Art der Veröffentlichung nicht gestattet.
Da es bekanntlich nichts gibt, was nicht noch verbessert werden kann, bitte ich um Ihr Feedback zu den Stichwortverzeichnissen.
Hinweis: beide
Stichwortverzeichnisse wurden in der Zeitschrift „Liftreport“, Heft
6/2002, Seite 119 bis Seite 124, veröffentlicht.
Zuletzt geändert am:
06.01.2003
Wo steht was in der DIN EN 81-1
Wo steht was in der DIN EN 81-2