Beweggründe/Verwendungszweck/Navigation
 

Wohl viele Fachkollegen haben schon mal nach einem Hinweis auf einen bestimmten Sachverhalt in den Aufzugsvorschriften in mehr oder weniger barschem Ton die Frage gestellt bekommen:   Wo steht das?!
Das steht in der EN 81, kann man noch prompt antworten, aber dann wird herumgeeiert, lange gesucht, ewig geblättert, auf späteren Termin nach eingehender Recherche verwiesen, etc.
Wo steht das mit dem Gelbanstrich ?, dürfen Sperrfangvorrichtungen wirklich nur bis 0,63 m/s eingesetzt werden ?, was, der Fangkontakt muss von einer sachkundigen Person zurückgestellt werden ?, das würde ja Monteureinsatz bedeuten ! Und da die lieben Vorgesetzten alles schwarz auf weiß sehen wollen, ist das schnelle Finden der richtigen Ziffer der Vorschrift schon ratsam und hinterlässt einen positiven Eindruck.
Um sich nun in einer mehr oder weniger umfangreichen Vorschrift, wie es die  EN 81-1 oder –2 sind, schneller zu recht zufinden bzw. zu orientieren, ist ein Sach- oder Stichwortverzeichnis recht nützlich. Wenn ein derartiges Verzeichnis detailliert genug untergliedert ist, ist es ein probates Mittel der Zeiteinsparung.
Für die beiden vorgenannten Vorschriften habe ich jeweils ein Stich- oder Sachwortverzeichnis erstellt. Beide können von jedem in beliebiger Form benutzt werden.
Mit dem ersten Buchstaben des Suchbegriffes (z. B. N für Notentriegelung) wird das Alphabet-Register aktiviert. Dieses öffnet dann die zugehörige Seite mit dem Such-Buchstaben (N - Nennlast, Notbetrieb, Notendschalter,  Notentriegelung, usw.).
Hinter jedem Suchwort steht die Ziffer, unter der in der Vorschrift die zugehörige Textpassage zu finden ist, in dem Beispiel „Notentriegelung“ ist es die Ziffer 7.7.3.2. Wird ein Begriff mehrmals genannt und sind diese Benennungen bzw. Querverweise von weitergehender Bedeutung, so werden auch mehrere Ziffern angegeben; z. B. Notentriegelungsschlüssel, er wird in Ziffer 7.7.3.2 gefordert, weitere Anforderungen/Benutzung/Hinweisschild unter Ziffer 15.4.3; 15.11; 16.3.1 und Anhang B.
Nunmehr muss zur Vorschrift gegriffen werden.
 Ich bin der Meinung, dass es schon mehr als die halbe Miete ist, wenn man so genau zum Ziel geführt wird.

Anmerkung:
Als Highlight dieser Stichwortverzeichnisse war beabsichtigt, dass nach dem Anklicken einer Ziffer der zugehörige Text in einem Fenster angezeigt wird. Dies bedeutet, dass eine Vorschrift in Papierform (A4- oder Buchform) nicht benötigt wird; also papierlose Recherche. Andererseits hätte dafür nahezu die komplette Vorschrift auf meiner Homepage hinterlegt werden müssen.
Jedoch hat das Deutsche Institut für Normung e. V. , dass das Copyright für diese Vorschriften besitzt, mir diese Art der Veröffentlichung nicht gestattet.

Da es bekanntlich nichts gibt, was nicht noch verbessert werden kann, bitte ich um Ihr Feedback zu den Stichwortverzeichnissen.

Hinweis: beide Stichwortverzeichnisse wurden in der Zeitschrift „Liftreport“, Heft 6/2002, Seite 119 bis Seite 124, veröffentlicht.

Zuletzt geändert am:
          06.01.2003
 

 

Wo steht was in der DIN EN 81-1

Wo steht was in der DIN EN 81-2